Zum Inhalt springen

Hartz IV: Kündigungsschutz 2004 erst bei mehr als zehn Mitarbeitern

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Hartz-Reformvorschläge für 2004 eine Neuregelung des Kündigungsschutzes beschlossen: Ab 1.1.2004 besteht der Kündigungsschutz erst, wenn Sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Diese Gesetzesänderung bedeutet für Sie: Die Neuregelung des Kündigungsschutzes ist für Sie von Vorteil, wenn Sie einen Kleinbetrieb haben. Durch die neue Gesetzeslage genießen Ihre Beschäftigen erst Kündigungsschutz, wenn Sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Bislang lag dieser Grenzwert bei fünf Mitarbeitern.

Eine Einschränkung müssen Sie auf jeden Fall beachten: Der neue Kündigungsschutz betrifft nur Neueinstellungen: Für bereits in den Betrieben angestellte Mitarbeiter soll der bisherige Kündigungsschutz weiter gelten; betroffen sind also nur Neueinstellungen.

Sie beschäftigen acht Mitarbeiter. Alle sind bereits seit Jahren für Sie tätig. Damit genießen Ihre Mitarbeiter Kündigungsschutz (insoweit sind alte und neue Rechtslage identisch).

Stellen Sie 2004 nun einen neunten und zehnten Arbeitnehmer ein, würden diese nach der alten Gesetzeslage nach sechs Monaten ebenfalls Kündigungsschutz genießen. Nach der neuen Gesetzeslage ist das nicht mehr der Fall.