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Der Samstag ist bei der Frist zur Zahlung der Miete nicht mitzuzählen |
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Werten Sie Forderungen zeitnah aus und verhindern Sie die Verjährung |
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Zum Jahresende 2009 verjähren die Forderungen aus dem Jahr 2006, die der dreijährigen Regelverjährungsfrist unterliegen. Zur Verhinderung der Verjährung sollten Sie folgende Regeln beachten:
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Basiszinssatz seit 01.07.2009: 0,12% |
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Neuer Verzugszinssatz ab Juli 2009: 5,12% ggü. Verbrauchern bzw. 8,12% bei Geschäften von Gewerbetreibenden.
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Pfändungsgrenzen bleiben unverändert |
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Die ab dem 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2011 für Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsfreigrenzen betragen nach § 850 c Abs. 1 Satz 1 ZPO 985,15 € monatlich für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichungen.
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Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen |
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Ziel des Verfahrens ist der erleichterte Zugang zur Justiz. Die Verordnung führt zusätzlich zu den nationalen Verfahren für Bagatellsachen ein fakultatives Instrument ein, das zur einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen mit einem Streitwert bis 2.000 € beitragen soll.
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Änderung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen |
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Seit 1.1.2007 sind gem. dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) die Jahresabschlüsse nicht mehr wie bisher bei dem Registergericht, sondern beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) einzureichen.
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Bauherren sollten immer erst bezahlen, wenn eine Leistung mängelfrei hergestellt ist |
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Wie fast überall im Leben, so gilt auch beim Hausbau mit dem Bauträger: Erst die Leistung, dann das Geld. „Viele Zahlungspläne, die Bauträger sich von den Bauherren unterschreiben lassen, sind in Wirklichkeit versteckte Vorauszahlungen. Bei einer Pleite des Bauträgers bringen sie den Bauherren in große finanzielle Schwierigkeiten.
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