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Beiträge und News
Die Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht PDF Drucken E-Mail

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. April 2010 (Az. IV ZR 230/08) nun für Klarheit gesorgt, mit welchem Wert Lebensversicherungen, die ein eingeräumtes widerrufliches Bezugsrecht haben, beim Pflichtteilsergänzungsanspruch anzusetzen sind. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts aus den 1930er Jahren (RGZ 128,187), welche an der Summe der vom Erblasser gezahlten Prämien anknüpfte wurde aufgegeben, und der BGH hat nun entschieden, dass es allein auf den Wert ankommt, den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung  in der letzten - juristischen - Sekunde seines Lebens nach objektiven Kriterien für sein Vermögen hätte umsetzen können. In aller Regel ist dabei auf den Rückkaufswert der Lebensversicherung abzustellen (Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes).

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Der Samstag ist bei der Frist zur Zahlung der Miete nicht mitzuzählen PDF Drucken E-Mail
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgeichtshofes
 
Werten Sie Forderungen zeitnah aus und verhindern Sie die Verjährung PDF Drucken E-Mail

Zum Jahresende 2009 verjähren die Forderungen aus dem Jahr 2006, die der dreijährigen Regelverjährungsfrist unterliegen. Zur Verhinderung der Verjährung sollten Sie folgende Regeln beachten:

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Basiszinssatz seit 01.07.2009: 0,12% PDF Drucken E-Mail
Neuer Verzugszinssatz ab Juli 2009: 5,12% ggü. Verbrauchern bzw. 8,12% bei Geschäften von Gewerbetreibenden.
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Pfändungsgrenzen bleiben unverändert PDF Drucken E-Mail

Die ab dem 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2011 für Ar­beits­ein­kom­men gel­ten­den Pfän­dungs­frei­gren­zen betragen nach § 850 c Abs. 1 Satz 1 ZPO 985,15 € monatlich für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichungen.

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Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen PDF Drucken E-Mail
Ziel des Verfahrens ist der erleichterte Zugang zur Justiz. Die Verordnung führt zusätzlich zu den nationalen Verfahren für Bagatellsachen ein fakultatives Instrument ein, das zur einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen mit einem Streitwert bis 2.000 € beitragen soll.
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Änderung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen PDF Drucken E-Mail
Seit 1.1.2007 sind gem. dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) die Jahresabschlüsse nicht mehr wie bisher bei dem Registergericht, sondern beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) einzureichen. 
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Bauherren sollten immer erst bezahlen, wenn eine Leistung mängelfrei hergestellt ist PDF Drucken E-Mail
Wie fast überall im Leben, so gilt auch beim Hausbau mit dem Bauträger: Erst die Leistung, dann das Geld. „Viele Zahlungspläne, die Bauträger sich von den Bauherren unterschreiben lassen, sind in Wirklichkeit versteckte Vorauszahlungen. Bei einer Pleite des Bauträgers bringen sie den Bauherren in große finanzielle Schwierigkeiten.
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