Erbrecht

 

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Norbert Fröhler
Rechtsanwalt

Tel. (089) 329 882-61

Beratung und Vertretung
  • bei der Testamentsgestaltung

    Erbschaftsfragen sind ein heikles Thema, über das man nicht gerne spricht. Trotzdem geht es uns mehr oder weniger alle an. Mancher Familienzwist wäre zu vermeiden, wenn rechtzeitig überlegt würde, wem der Nachlass zufallen soll.

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  • bei der Erbauseinandersetzung


  • bei der Abwehr und Geltendmachng von Pflichtteilsansprüchen

    Das gesetzliche Pflichtteilsrecht sorgt aber dafür, dass die Abkömmlinge und der Ehegatte des Erblassers im Falle einer Enterbung nicht völlig leer ausgehen.

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