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Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung im Eigenheim

Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind ab dem Jahr 2020 20% der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig.

Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind abweichend davon 50% der anfallenden Kosten abzugsfähig. Fachlich qualifizierte Energieberater für die Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben finden Sie deutschlandweit u.a. unter www.energie-effizienz-experten.de.

Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld.

Link zum Bundesministerium der Finanzen