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Gesellschaftsrecht

Ihr Berater: Norbert Fröhler Rechtsanwalt Tel. (089) 329 882-61
Ihr Berater:
Norbert Fröhler
Rechtsanwalt
Tel. (089) 329 882-61
norbert ( dot ) froehler ( at ) froehler-kollegen ( dot ) de

Tätigkeitsbereich:

  • Gründung, Umwandlung, Kauf und Verkauf von Beteiligungen sowie die Sanierung von UnternehmenBei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform gibt es viele Besonderheiten zu beachten, die Einfluß auf das Tagesgeschäft haben können. Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Rechtsformen sind abzuwägen, um eine geeignete Lösung zu finden. Die Kernfragen lauten danach, welche Leistungen müssen bei der Gründung erbracht werden, wer soll nach aussen handeln können, welche Haftung der Gesellschafter kann in Kauf genommen werden und was soll beim Tode oder Ausscheiden eines Gesellschafters geschehen? Vor allem bei der Formulierung des Gesellschaftsvertrages ist größte Sorgfalt geboten, um späteren Konflikten und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
  • Beratung bei der RechtsformwahlEinzelpersonen stehen grundsätzlich zwei mögliche Unternehmensformen zur Auswahl: das Einzelunternehmen und die (Einmann-)GmbH. Welche Unternehmensform die geeignete ist, hängt von der Beantwortung der Kernfragen sowie zahlreicher Detailfragen ab.Eine Personenmehrheit könnte die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Partnerschaftsgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH und die (kleine) AG und einige seltenere Formen wählen. Eine Wahlfreiheit besteht allerdings nicht zwischen allen Rechtsformen; vielmehr sind die Rechtsformen teils an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und im übrigen abschliessend.Ob daneben auch ausländische Gesellschaften, wie bspw. eine englische Limited, in die Rechtsformwahl miteinbezogen werden kann oder soll, bedarf einer intensiven Risikoabschätzung.

    Die Haftungsbeschränkung lässt sich in der Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) erreichen. Diese ist aber häufig mit steuerlichen Nachteilen gegenüber den Personengesellschaften (OHG, KG) verbunden. Unternehmensnachfolge liesse sich bei Kapitalgesellschaften geringfügig einfacher regeln.

  • Erb- und nachfolgerechtliche Beratung (Unternehmertestament, Ehe- und Erbverträge)
  • Betreuung von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern