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Rauchmelder

BGH: WEG kann den Einbau von Rauchmeldern beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht

In 14 von 16 Länder ist die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich geregelt (Stand Januar 2016). Unterschiedlich geregelt ist, wer zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Ist es der Besitzer, also der Mieter/Nutzer, oder der Eigentümer?
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