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Unsere Kosten

Die Frage der Anwaltskosten ist aus Sicht des Mandanten oft nicht einschätzbar und führt dazu, die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe aus Unbehagen über die Kostenfrage solange wie möglich hinauszuzögern. Oft hilft jedoch schon eine kurze Erstberatung mit einem Rechtsanwalt, um die Rechtssicherheit in einem konkreten Fall deutlich zu verbessern. Eine erste anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten kann die Entscheidung über die richtige Vorgehensweise in einem Streitfall erleichtern.

Wir bieten unseren Mandanten daher zu ihren Fragen eine Erstberatung (auch telefonisch) zu einer Pauschale von EUR 50 inklusive Mehrwertsteuer an. Die Dauer der Beratung inklusive Sichtung der mitgebrachter Unterlagen beträgt maximal 30 Minuten. In der Erstberatung kann im Regelfall der Kostenrahmen für die Angelegenheit abgesteckt werden, sei es, dass die Gebühren nach RVG abgerechnet werden oder ein Stundenhonorar vereinbart wird.

Sollte sich die Angelegenheit wegen ihres Umfangs oder ihrer Komplexität nicht im Rahmen einer Kurzberatung erledigen lassen, informieren wir vor dem Entstehen weiterer Kosten, damit Sie hinsichtlich der Weiterbearbeitung frei und ohne unkalkulierbares Kostenrisiko entscheiden können. Selbstverständlich werden die Kosten der Erstberatung bei Weiterverfolgung des Falles auf nachfolgend anfallende Anwaltskosten voll angerechnet und bei erfolgreicher Überwälzung der Kosten auf die Gegenseite erstattet.

Als Honorarvereinbarung bieten wir in außergerichtlichen Tätigkeiten ein Stunden- oder Pauschalhonorar an. Bei der Vertretung in gerichtlichen Verfahren ist es dem Anwalt aus berufsrechtlichen Gründen verboten, niedrigere Gebühren zu vereinbaren, als er für seine Tätigkeit bei einer Abrechnung über das RVG erhalten würde.

Warum ein Stundenhonorar?

Einige Mandate eignen sich nicht für eine Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies ist insbesonders dann der Fall, wenn sich der Gebührengegenstandswert schwer bestimmen läßt oder wenn der Gegenstandswert in einem auffälligen Mißverhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit besteht. Ein Stundenhonorar hat hier den Vorteil, dass es die vom Anwalt benötigte Arbeitszeit besser abbildet. Im Regelfall bieten wir bei der Erstberatung von uns aus an, nach einem Stundenhonorar abzurechnen, wenn sich die außergerichtliche Angelegenheit hierfür eignet (z.B. das Entwerfen und Prüfen von Verträgen). Üblicherweise beträgt unser Stundensatz zwischen EUR 80 bis 120 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es versteht sich von selbst, daß Sie mit Rechnungsstellung eine systematische Stundenerfassung erhalten, aus der Sie ersehen können, wann der Anwalt welche Tätigkeit für Sie entfaltet hat.

Pauschalhonorar und Beratungspauschale

Statt eines Stundenhonorars kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies hat den Vorteil, daß von vornherein feststeht, welche Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit anfallen. Mittelständische Betriebe und Handwerksunternehmen, die einen laufenden Beratungsbedarf haben, bieten wir eine monatliche Beratungspauschale an, mit der die – meist telefonische – anwaltliche Beratung und außergerichtliche Tätigkeit in allen rechtlichen Fragen des Unternehmens abgegolten wird. Die Ausgestaltung dieses Beratungsvertrages, dessen Umfang sowie die Höhe der Pauschale stimmen wir individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab.

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind die meisten denkbaren Konstellationen festgehalten, die den gesetzlichen anwaltlichen Gebührenanspruch auslösen. Maßgeblich für die Höhe des Honorars ist hierbei zunächst der Gegenstandswert (z.B. Höhe der geltend gemachten Forderung), der in einem Zivilgerichtsverfahren regelmäßig vom Gericht festgelegt wird. Andere Verfahren kennen sog. Regelstreitwerte, wie beispielsweise im Verwaltungsrecht. Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind auch die Gebühren, die der Anwalt für seine Tätigkeit erhält. Weiterhin wird differenziert, welche Tätigkeiten der Anwalt entfaltet hat, ob er nur aussergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren aufgetreten ist, ob er einen Vergleich geschlossen oder die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels geprüft hat.

Es würde den Rahmen dieser Website sprengen, auf alle hiermit verbundenen Einzelfragen einzugehen. Wir informieren Sie gerne, wenn Sie hierzu Fragen haben. Weitere Informationen zum RVG finden Sie auf der >> Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik „Gebühren“.