Ihr Recht. Unsere Aufgabe.
Kompetent beraten, konsequent vertreten
Ihre Berater
Norbert Fröhler – Rechtsanwalt

seit 1995 Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei
Ich bin bewusst breit aufgestellt. Nach über 30 Jahren in Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht reizt mich an einem Mandat weniger die Routine als die Frage, wie sich ein verworrener Sachverhalt in einen einfachen, gangbaren Weg auflösen lässt. Neue Themen sind dabei für mich der Normalfall, nicht die Ausnahme.
Christine Kaiser – Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

seit 2002 Rechtsanwältin bei Fröhler und Kollegen und seit 2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ich arbeite hauptberuflich in der Personalabteilung eines Konzerns. Deshalb weiß ich, wie Entscheidungen auf Arbeitgeberseite tatsächlich zustande kommen — und kann einschätzen, was in einer Auseinandersetzung realistisch verhandelbar ist und was nicht. Diese Perspektive bringe ich in jedes Mandat ein, gleich für welche Seite ich tätig werde
Ilona Fröhler – Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin, Fachberaterin für internationales Steuerrecht

seit 2007 Steuerberaterin bei Fröhler und Kollegen
Internationales Steuerrecht ist für mich Alltag: In der Steuerabteilung eines Konzerns habe ich täglich mit Doppelbesteuerungsabkommen, Ansässigkeitsfragen und grenzüberschreitenden Sachverhalten zu tun. Diese Erfahrung bringe ich in meine Beratung ein — dort geht es um dieselben Fragen, nur in kleinerem Maßstab und mit sehr persönlichen Folgen.
Häufige Fragen zu Kosten und Erstberatung
Was kostet eine Erstberatung?
Für eine Erstberatung von bis zu 30 Minuten berechnen wir 100 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Sie erhalten dabei eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Wie hoch ist das Stundenhonorar?
Unser Stundenhonorar beträgt 200 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Streitwert.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. Wir prüfen für Sie gerne, ob Ihr Versicherungsschutz den Fall abdeckt, und übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Was gilt, wenn ich die Kosten nicht tragen kann?
Wenn Sie die Kosten einer Beratung nicht aufbringen können, kommt Beratungshilfe in Betracht. Den Berechtigungsschein erteilt das Amtsgericht Ihres Wohnorts; ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie vorab unter service.justiz.de/beratungshilfe prüfen.
Wie läuft die Beauftragung ab?
Am Anfang genügt eine E-Mail. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen und senden Sie die Unterlagen mit, die dazu vorliegen — Vertrag, Schreiben der Gegenseite, Bescheid. Sie erhalten darauf eine Antwort: Ob und wie Ihnen geholfen werden kann, wer Ihr Ansprechpartner ist und welcher Weg sich anbietet. Kosten entstehen dafür nicht.
Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht. Für viele Fragen ist das Gespräch in der Kanzlei in Garching der richtige Rahmen, gerade wenn eine grundsätzliche Weichenstellung ansteht. Ebenso gut lässt sich per Videokonferenz oder Telefon beraten — für Mandanten im Ausland oder mit wenig zeitlichem Spielraum ist das häufig der praktikablere Weg. Rückfragen im laufenden Mandat werden in der Regel per E-Mail geklärt.
In der Erstberatung erfahren Sie, wie Rechts- und Sachlage einzuschätzen sind, welche Wege offenstehen und was diese jeweils kosten. Im Regelfall haben Sie dabei einen Ansprechpartner. Berührt Ihr Anliegen rechtliche und steuerliche Fragen zugleich, wird auf Ihren Wunsch ein zweiter Berater hinzugezogen. Ob Sie anschließend ein Mandat erteilen, entscheiden Sie in Ruhe danach — tätig wird Ihr Berater erst mit Ihrer ausdrücklichen Beauftragung.
Verlässlich
seit 1995

Seit 1995 begleiten wir Privatpersonen, Handwerker, Freiberufler und mittelständische Unternehmen — und zwar bei der ganzen Bandbreite ihrer Rechtsfragen, nicht nur bei einer. Rechtsanwälte und Steuerberatung arbeiten bei uns unter einem Dach — Sie behalten Ihre eigenen Ansprechpartner, müssen Ihren Fall aber nicht zweimal von vorne erklären.
Arbeitsrecht
Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen — für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer. Meist gibt es mehr als einen gangbaren Weg: Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Aufhebungsvertrag führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Sie erfahren, was jede Variante realistisch bedeutet — die Entscheidung treffen Sie.
Inkasso
„Der Kunde zahlt nicht“ — und gleichzeitig will man ihn nicht verlieren. Zu Beginn geht es deshalb um die Frage, ob eine Zahlungsvereinbarung der bessere Weg ist als der sofortige Titel. Wenn das nicht trägt, wird die Forderung konsequent durchgesetzt, gerichtlich und in der Vollstreckung.
Insolvenzrecht
Privatpersonen geht es um die Restschuldbefreiung, also um ein absehbares Ende der Überschuldung. Bei Unternehmen steht die Frage voran, ob sich der Betrieb sanieren und fortführen lässt. In beiden Fällen gilt: Je früher die Lage geprüft wird, desto mehr Wege stehen noch offen.
Erbrecht
Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüche. Erbfälle sind selten nur eine Vermögensfrage — die Lösung ist es am Ende aber fast immer. Es geht darum, den Nachlass zu bewerten, die Ansprüche zu klären und eine Auseinandersetzung zu erreichen, die Bestand hat, statt den Konflikt über Jahre fortzuschreiben.
Steuererklärungen für Privatpersonen
Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung — einschließlich Vermietung, Kapitalerträgen und ausländischen Einkünften. Dazu die Beratung, mit welchen Gestaltungen sich die Steuerlast rechtzeitig senken lässt, statt sie erst im Nachhinein zu beziffern.
Vertrags- und Gesellschaftsrecht
Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr beginnt bei der Gestaltung der AGB und des Vertrags. Dasselbe gilt im Gesellschaftsrecht — Vertretung, Haftung, Ausscheiden und Nachfolge werden am besten geregelt, bevor sie streitig werden.
Letzte Beiträge
-
Unsere Website hat einen neuen Auftritt
Unsere Website ist seit vielen Jahren im Netz — und man sah es ihr an. Zeit für einen Relaunch. Seit heute finden Sie unter froehler-kollegen.de…
-
Basiszinssatz und Verzugszinsen
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist die Rechengrundlage für gesetzliche Verzugszinsen. Die Deutsche Bundesbank berechnet ihn und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger; er ändert sich…
-
Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Restschuldbefreiung bedeutet den Erlass der noch offenen Schulden am Ende des Insolvenzverfahrens. Die Möglichkeit der Restschuldenbefreiung steht nur natürlichen Personen offen. Der Schuldner kann sich…
