Ihr Recht. Unsere Aufgabe.

Kompetent beraten, konsequent vertreten

Ihre Berater

Norbert Fröhler – Rechtsanwalt

seit 1995 Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei

norbert.froehler@froehler-kollegen.de

Tel. +49 (089) 329 882-61

Ich bin bewusst breit aufgestellt. Nach über 30 Jahren in Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht reizt mich an einem Mandat weniger die Routine als die Frage, wie sich ein verworrener Sachverhalt in einen einfachen, gangbaren Weg auflösen lässt. Neue Themen sind dabei für mich der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Christine Kaiser – Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

seit 2002 Rechtsanwältin bei Fröhler und Kollegen und seit 2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht

christine.kaiser@froehler-kollegen.de

Tel. +49 (089) 329 882-60

Ich arbeite hauptberuflich in der Personalabteilung eines Konzerns. Deshalb weiß ich, wie Entscheidungen auf Arbeitgeberseite tatsächlich zustande kommen — und kann einschätzen, was in einer Auseinandersetzung realistisch verhandelbar ist und was nicht. Diese Perspektive bringe ich in jedes Mandat ein, gleich für welche Seite ich tätig werde

Ilona Fröhler – Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin, Fachberaterin für internationales Steuerrecht

seit 2007 Steuerberaterin bei Fröhler und Kollegen

ilona.froehler@froehler-kollegen.de

Tel. +49 (089) 329 882-63

Internationales Steuerrecht ist für mich Alltag: In der Steuerabteilung eines Konzerns habe ich täglich mit Doppelbesteuerungsabkommen, Ansässigkeitsfragen und grenzüberschreitenden Sachverhalten zu tun. Diese Erfahrung bringe ich in meine Beratung ein — dort geht es um dieselben Fragen, nur in kleinerem Maßstab und mit sehr persönlichen Folgen.

Häufige Fragen zu Kosten und Erstberatung

Was kostet eine Erstberatung?

Für Verbraucher ist die Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt – bei Rechtsfragen nach § 34 RVG, bei steuerlichen Fragen nach § 21 StBVV. Die Erstberatung kostet Sie daher höchstens 226,10 Euro (190 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer). Sie erhalten eine erste Einschätzung der Rechts- und Sachlage, erfahren, welche Wege offenstehen und was diese jeweils kosten. Beauftragen Sie uns anschließend in derselben Angelegenheit, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weitere Vergütung angerechnet.

Für Unternehmer, Freiberufler und Gesellschaften gilt die gesetzliche Obergrenze nicht. Hier stimmen wir die Vergütung für das erste Gespräch vorab mit Ihnen ab.

Wie hoch ist das Stundenhonorar?

Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie für die steuerliche Beratung vereinbaren wir in der Regel ein Stundenhonorar von 180 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, also 214,20 Euro je Stunde. Grundlage ist eine schriftliche Vergütungsvereinbarung, die wir vor Beginn der Tätigkeit mit Ihnen schließen. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung mindestens nach dem RVG und damit nach dem Streitwert; die gesetzlichen Gebühren dürfen dort nicht unterschritten werden. Bitte beachten Sie: Gewinnen Sie ein Verfahren, muss die Gegenseite nur die gesetzlichen Gebühren erstatten, nicht ein darüber hinausgehendes vereinbartes Honorar. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten ohnehin selbst – unabhängig vom Ausgang.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Eine Rechtsschutzversicherung deckt nur die Lebensbereiche, die Sie versichert haben – etwa Privat-, Berufs-, Verkehrs- oder Wohnungsrechtsschutz. Viele Tarife schließen bestimmte Gebiete aus oder beschränken sie auf eine Beratung: Im Familien- und Erbrecht ist meist nur eine Erstberatung versichert, im Steuerrecht greift der Schutz in der Regel erst im Verfahren vor dem Finanzgericht, und Streitigkeiten aus dem Gesellschafts- oder Baurecht oder um Kapitalanlagen sind häufig ganz ausgenommen.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Der Rechtsschutzfall – etwa die Kündigung, der Vertragsverstoß oder der Bescheid – muss nach Beginn des Versicherungsvertrags eingetreten sein. Für viele Bereiche gilt außerdem eine Wartezeit, meist von drei Monaten. Eine Versicherung, die erst abgeschlossen wird, wenn der Streit schon besteht, hilft für diesen Streit nicht mehr.

Die Versicherung übernimmt die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und gegebenenfalls die Kosten der Gegenseite, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Ein vereinbartes Stundenhonorar erstattet sie nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren; einen Mehrbetrag tragen Sie selbst. Den Anwalt wählen Sie frei – an eine Empfehlung Ihrer Versicherung sind Sie nicht gebunden.

Bitte stellen Sie die Deckungsanfrage selbst. Melden Sie den Fall Ihrer Versicherung möglichst bald – telefonisch, online oder schriftlich – und bitten Sie um eine Deckungszusage. Sie haben Ihre Vertragsunterlagen und Versicherungsnummer zur Hand, und der direkte Weg ist meist der schnellste. Eine Deckungsanfrage durch den Anwalt ist eine eigene, gesondert vergütungspflichtige Tätigkeit, deren Kosten die Versicherung in der Regel nicht übernimmt. Sobald die Zusage vorliegt, teilen Sie uns bitte die Schadennummer mit. Wir rechnen dann direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab; Sie zahlen lediglich eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Was gilt, wenn ich die Kosten nicht tragen kann?

Wenn Sie die Kosten einer Beratung nicht aufbringen können, kommt Beratungshilfe in Betracht. Den Berechtigungsschein erteilt das Amtsgericht Ihres Wohnorts; ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie vorab unter service.justiz.de/beratungshilfe prüfen.

Wie läuft die Beauftragung ab?

Am Anfang genügt eine E-Mail. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen und senden Sie die Unterlagen mit, die dazu vorliegen — Vertrag, Schreiben der Gegenseite, Bescheid. Sie erhalten darauf eine Antwort: Ob und wie Ihnen geholfen werden kann, wer Ihr Ansprechpartner ist und welcher Weg sich anbietet. Kosten entstehen dafür nicht.

Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht. Für viele Fragen ist das Gespräch in der Kanzlei in Garching der richtige Rahmen, gerade wenn eine grundsätzliche Weichenstellung ansteht. Ebenso gut lässt sich per Videokonferenz oder Telefon beraten — für Mandanten im Ausland oder mit wenig zeitlichem Spielraum ist das häufig der praktikablere Weg. Rückfragen im laufenden Mandat werden in der Regel per E-Mail geklärt.

In der Erstberatung erfahren Sie, wie Rechts- und Sachlage einzuschätzen sind, welche Wege offenstehen und was diese jeweils kosten. Im Regelfall haben Sie dabei einen Ansprechpartner. Berührt Ihr Anliegen rechtliche und steuerliche Fragen zugleich, wird auf Ihren Wunsch ein zweiter Berater hinzugezogen. Ob Sie anschließend ein Mandat erteilen, entscheiden Sie in Ruhe danach — tätig wird Ihr Berater erst mit Ihrer ausdrücklichen Beauftragung.

Verlässlich
seit 1995


Seit 1995 begleiten wir Privatpersonen, Handwerker, Freiberufler und mittelständische Unternehmen — und zwar bei der ganzen Bandbreite ihrer Rechtsfragen, nicht nur bei einer. Rechtsanwälte und Steuerberatung arbeiten bei uns unter einem Dach — Sie behalten Ihre eigenen Ansprechpartner, müssen Ihren Fall aber nicht zweimal von vorne erklären.

Arbeitsrecht

Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen — für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer. Meist gibt es mehr als einen gangbaren Weg: Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Aufhebungsvertrag führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Sie erfahren, was jede Variante realistisch bedeutet — die Entscheidung treffen Sie.


Inkasso

„Der Kunde zahlt nicht“ — und gleichzeitig will man ihn nicht verlieren. Zu Beginn geht es deshalb um die Frage, ob eine Zahlungsvereinbarung der bessere Weg ist als der sofortige Titel. Wenn das nicht trägt, wird die Forderung konsequent durchgesetzt, gerichtlich und in der Vollstreckung.


Insolvenzrecht

Privatpersonen geht es um die Restschuldbefreiung, also um ein absehbares Ende der Überschuldung. Bei Unternehmen steht die Frage voran, ob sich der Betrieb sanieren und fortführen lässt. In beiden Fällen gilt: Je früher die Lage geprüft wird, desto mehr Wege stehen noch offen.

Erbrecht

Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüche. Erbfälle sind selten nur eine Vermögensfrage — die Lösung ist es am Ende aber fast immer. Es geht darum, den Nachlass zu bewerten, die Ansprüche zu klären und eine Auseinandersetzung zu erreichen, die Bestand hat, statt den Konflikt über Jahre fortzuschreiben.


Steuererklärungen für Privatpersonen

Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung — einschließlich Vermietung, Kapitalerträgen und ausländischen Einkünften. Dazu die Beratung, mit welchen Gestaltungen sich die Steuerlast rechtzeitig senken lässt, statt sie erst im Nachhinein zu beziffern.


Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr beginnt bei der Gestaltung der AGB und des Vertrags. Dasselbe gilt im Gesellschaftsrecht — Vertretung, Haftung, Ausscheiden und Nachfolge werden am besten geregelt, bevor sie streitig werden.


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