Basiszinssatz und Verzugszinsen

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist die Rechengrundlage für gesetzliche Verzugszinsen. Die Deutsche Bundesbank berechnet ihn und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger; er ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres um die Prozentpunkte, um die sich der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB seit der letzten Änderung verschoben hat.

Aktuell: 1,52 % (seit 1. Juli 2026)

Daraus ergeben sich die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB:

  • 6,52 % bei Geschäften mit Verbraucherbeteiligung (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte)
  • 10,52 % bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte)

Bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmen kommt nach § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugspauschale von 40 Euro hinzu.

Zwei Punkte werden in der Praxis häufig verwechselt: Es handelt sich um Prozentpunkte, die addiert werden — fünf Prozentpunkte über 1,52 % sind 6,52 %, nicht 1,596 %. Und läuft ein Zinszeitraum über den 1. Januar oder 1. Juli hinweg, ist er in Abschnitte zu teilen und je Abschnitt mit dem damals geltenden Satz zu rechnen.

Die vollständige Zinsreihe seit 2002, die Hintergründe zu jeder Festsetzung und einen Zinsrechner finden Sie unter basiszinssatz.de. Die nächste Festsetzung erfolgt zum 1. Januar 2027.