Basiszinssatz seit 01.01.2024 3,62%
Der Verzugszinssatz beträgt seit Januar 2024 8,62% ggü. Verbrauchern bzw. 12,62% bei Geschäften unter Gewerbetreibenden.
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Der Verzugszinssatz beträgt seit Januar 2024 8,62% ggü. Verbrauchern bzw. 12,62% bei Geschäften unter Gewerbetreibenden.
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Zum Jahresende 2012 verjähren die Forderungen aus dem Jahr 2009, die der dreijährigen Regelverjährungsfrist unterliegen. Zur Verhinderung der Verjährung sollten Sie folgende Regeln beachten:
Weiterlesen »Werten Sie Forderungen zeitnah aus und verhindern Sie die Verjährung
Die ab dem 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2011 für Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsfreigrenzen betragen nach § 850 c Abs. 1 Satz 1 ZPO 985,15 € monatlich für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichungen.
Inhaberinnen und Inhaber von Forderungen sollten wie in jedem Jahr auf die mögliche Verjährung offener Ansprüche zum Jahresende achten. Weil sich wichtige Verjährungsvorschriften geändert haben, kommt der Verjährungsfrage in diesem Jahr besondere Bedeutung zu. Weiterlesen »Ausstehende Forderungen überprüfen – Verjährungsfalle droht
Seit dem Jahr 1999 bietet die Kanzlei Fröhler & Kaiser Praktikerseminare zum Thema „Erfolgreicher Forderungseinzug“ und „Insolvenzrecht“ an. Die Optimierung des Forderungsmanagements ist eines der Hauptinteressen von Gewerbetreibenden und Freiberuflern, wie das gleichbleibend hohe Interesse an den Schulungsveranstaltungen zeigt.
Vor kurzem ist nun auch ein Praxisratgeber von Frau Rechtsanwältin Christine Kaiser mit dem Titel „Forderungen erfolgreich eintreiben: Forderungsmanagement, Mahnverfahren, Inkasso“ erschienen, der das Thema Forderungsmanagement von der Auftragsannahme bis zur Zahlung behandelt und dabei auch auf insolvenzrechtliche Fragestellungen und in einem Anhang über die Besonderheiten des grenzüberschreitenden Inkassos eingeht. Weiterlesen »Praxisleitfaden: Forderungen erfolgreich eintreiben