Verbraucherschutz – Strom, Wasser oder das Telefon werden dank einer Sonderregelung ebenfalls nicht abgestellt

Strom, Wasser oder das Telefon werden dank einer Sonderregelung ebenfalls nicht abgestellt. Bisher war es so, dass ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden konnte, wenn ein Mieter zwei Monate lang nicht zahlt.