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Bauherren sollten immer erst bezahlen, wenn eine Leistung mängelfrei hergestellt ist

Wie fast überall im Leben, so gilt auch beim Hausbau mit dem Bauträger: Erst die Leistung, dann das Geld. „Viele Zahlungspläne, die Bauträger sich von den Bauherren unterschreiben lassen, sind in Wirklichkeit versteckte Vorauszahlungen. Bei einer Pleite des Bauträgers bringen sie den Bauherren in große finanzielle Schwierigkeiten. Sie haben im Voraus gezahlt, was der Bauunternehmer wegen seines Konkurses nicht mehr liefert. Das Geld ist in der Regel verloren. „Für Schadensbegrenzung ist es dann meistens schon zu spät. Deshalb sollte von vornherein ein Zahlungsplan vereinbart werden, der dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis des Hausbauers entspricht.

Bauherren sollten immer erst bezahlen, wenn eine Leistung mängelfrei hergestellt wurde. Die Abschlagszahlungen gliedern sich danach wie folgt: die erste Rate des Kaufpreises wird nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Zimmererarbeiten fällig, dann folgen Abschlagszahlungen sukzessive nach Dacheindeckung und Dachklempnerarbeiten, nach abgeschlossener Rohbauinstallation von Heizung, Sanitär, Elektro, nach Fenstereinbau und Verglasung, nach Innenbauarbeiten ohne Beiputz, nach Estricharbeiten und nach den Fliesenarbeiten im Sanitärbereich. Ist das Haus bezugsfertig, erfolgt Zug um Zug gegen die Besitzübergabe die Zahlung eines weiteren Anteils. Sind die Fassadenarbeiten erledigt, werden wiederum Zahlungen fällig. Der Restbetrag ist schließlich nach vollständiger Fertigstellung und der Beseitigung sämtlicher Mängel zahlbar.

Mit einem solchen Zahlungsplan steht der Bauherr auch bei einem Konkurs des Bauträgers nicht im Regen, denn ihm bleiben genügend finanzielle Mittel, um die restlichen Arbeiten von anderen Firmen zu Ende führen zu lassen. Seriöse Bauunternehmern, Generalunternehmen und Bauträger werden solchen Zahlungsplänen zustimmen. Bei Teilbeträgen, die ungewöhnlich hoch angesetzt sind, sollte der Bauherr auf einer Absicherung durch eine Bürgschaft bestehen.