Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote werden bis zum 30. September 2020 ausgesetzt
Die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote werden bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit (§ 1 COVInsAG).
