Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind ab dem Jahr 2020 20% der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig.
Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind abweichend davon 50% der anfallenden Kosten abzugsfähig. Fachlich qualifizierte Energieberater für die Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben finden Sie deutschlandweit u.a. unter www.energie-effizienz-experten.de.
Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld.