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Insolvenz- und Verbraucherinsolvenzrecht

Ihr Berater: Norbert Fröhler Rechtsanwalt Tel. (089) 329 882-61
Ihr Berater:
Norbert Fröhler
Rechtsanwalt
Tel. (089) 329 882-61
norbert ( dot ) froehler ( at ) froehler-kollegen ( dot ) de

Sanierung und Insolvenz:

  • Wenn die übertragene Sanierung fachmännisch gehandhabt wird, kann der Betrieb nahtlos auf einen anderen Inhaber übergehen. Dabei werde genau nach den Verwertungs- und Verteilungsregeln der Insolvenzordnung verfahren. Die Betriebe können fortgeführt und gleichzeitig veräußert werden.
  • Beratung und rechtliche Begleitung im Regelinsolvenzverfahren
  • Der Insolvenzplan bietet interessante Möglichkeiten bei Fimeninsolvenzen. Das Hauptziel des Insolvenzplanverfahrens liegt in der Sanierung des insolventen Unternehmens im Ganzen oder zumindest in Teilen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Gläubiger des Unternehmens durch den Insolvenzplan nicht schlechter gestellt werden als in einem normalen Insolvenzverfahren.

Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung:

  • Das im Jahre 1999 neu eingeführte Verbraucherinsolvenzgesetz bietet die Chancen für einen finanziellen Neuanfang. Hier haben erstmalig auch private Schuldner die Chance, sich auf lange Sicht aller angelaufenen Verpflichtungen komplett zu entledigen.

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