Zum Inhalt springen

Gewerblicher Rechtsschutz

Werbe-E-Mails: Kein Schaden durch einmalige Zusendung

Einem Rechtsanwalt hat ein Unternehmer ein Werbe-E-Mail gesandt. Der Anwalt forderte das Unternehmen auf, derartige Zusendungen zu unterlassen, da er seine Erlaubnis dazu nicht erteilt hatte. Außerdem schickte er aufgrund der Abmahnung des rechtswidrigen Verhaltens eine Rechnung über 474,21 Euro an das Unternehmen. Das Unternehmen zahlte nicht und der Fall landete vor Gericht. Weiterlesen »Werbe-E-Mails: Kein Schaden durch einmalige Zusendung