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Insolvenzrecht

Besserer Schutz für Altersteilzeitkonten

Ab dem 1. Juli 2004 müssen im Rahmen von „Harz III“ alle so genannten Wertguthaben aus flexiblen Arbeitsverträgen, wie der Altersteilzeit, gegen Insolvenz geschützt werden. Die wenigsten Unternehmen haben sich aber bisher darum gekümmert. Dies soll sich nun ab dem 1. Juli gründlich ändern. Dann ist durch die zum Jahreswechsel wirksam gewordenen Hartz-Gesetze für neue Altersteilzeit-Verträge eine Insolvenzsicherung zwingend vorgegeben – im Falle der Zuwiderhandlung drohen Geschäftsführern und Vorständen bei einer Insolvenz neben der persönlichen zivilrechtlichen Haftung auch strafrechtliche Konsequenzen. Weiterlesen »Besserer Schutz für Altersteilzeitkonten