– Halten Sie auch bei Bagatellen sofort an.
– Unfallstelle sichern und umgehend Polizei rufen; falls erforderlich Rettungswagen alarmieren und erste Hilfe leisten!
– Auch wenn’s schwer fällt – immer kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen und keine spontanen Schuldbekenntnisse abgeben!
– Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, eine Skizze anfertigen oder fotografieren.
– Notieren Sie Namen des Fahrers (Führerschein) und Halters (Fahrzeugschein), polizeiliches Kennzeichen sowie Versicherungsgesellschaft und -nummer Ihres Unfallgegners
– Suchen Sie Zeugen und notieren Sie deren Namen und Anschrift.
– Melden Sie Ihrem Versicherer den Schaden.
Wer Recht hat, kann Ihnen Ihr Anwalt sagen. Er weiss, welche Ansprüche (z.B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall) geltend machen und vertritt Ihre Interessen. Wenn Ihnen Bussgeld oder gar Strafe droht verteidigt er Sie fachkundig.
Die Anwaltskosten sind ein Teil des gesamten Schadens, für den abhängig von der Haftungslage der Gegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung oder Sie selbst bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung aufkommen muss.