Kündigen wegen Mietschulden
Glück im Unglück hatte ein Vermieter mit seiner fristlosen Kündigung. Die bestand nur aus einem Kündigungsschreiben und einer Kopie vom Mietkonto des Mieters. Dort prangte ein dickes Saldo, das den Vermieter eigentlich sofort zur fristlosen Kündigung berechtigt hätte. Allerdings ergab sich aus der Kopie nicht, mit welchen Mieten für welche Monate der Mieter im Rückstand war. „Unwirksam“, befand das Gericht deshalb. Weiterlesen »Kündigen wegen Mietschulden